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Die Öffentlichkeit macht sich vom Beruf des Gerichtsschreibers ein falsches Bild. Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber sind nicht Sekretariatskräfte, sondern ausgebildete Juristinnen und Juristen. Sie haben ein Universitätsstudium absolviert und als lic. iur. oder Master of Law promoviert. Die meisten Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber verfügen zusätzlich über das Rechtsanwaltspatent und/oder über eine Zusatzausbildung in Mediation.

Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber begleiten die Gerichtsprozesse von A bis Z. Sie haben umfassende Aktenkenntnis, wirken an der Gerichtsverhandlung mit, sind an der Entscheidfindung beteiligt und verfassen schliesslich die schriftliche Begründung des Urteils.

Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber versehen weitgehend dieselben Aufgaben wie Richterinnen und Richter. Hauptunterschied ist, dass die Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber bei der Urteilsberatung nur ein Beratungs- und Antragsrecht aber kein eigenes Stimmrecht haben. Die förmliche Verantwortung des Entscheides nach aussen hin liegt deshalb beim Richter bzw. dem Gericht. Ein weiterer Unterschied liegt im Wahlmodus: Während die Richterinnen und Richter durch direkte oder indirekte Volkswahl ernannt werden, erfolgt die Anstellung der Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber durch das Gericht.