| Die Öffentlichkeit
macht sich vom Beruf des Gerichtsschreibers ein falsches Bild. Gerichtsschreiberinnen
und Gerichtsschreiber sind nicht Sekretariatskräfte, sondern ausgebildete
Juristinnen und Juristen. Sie haben ein Universitätsstudium absolviert
und als lic. iur. oder Master of Law promoviert. Die meisten Gerichtsschreiberinnen
und Gerichtsschreiber verfügen zusätzlich über das Rechtsanwaltspatent
und/oder über eine Zusatzausbildung in Mediation.
Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber begleiten die Gerichtsprozesse
von A bis Z. Sie haben umfassende Aktenkenntnis, wirken an der Gerichtsverhandlung
mit, sind an der Entscheidfindung beteiligt und verfassen schliesslich
die schriftliche Begründung des Urteils.
Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber versehen weitgehend dieselben
Aufgaben wie Richterinnen und Richter. Hauptunterschied ist, dass die
Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber bei der Urteilsberatung
nur ein Beratungs- und Antragsrecht aber kein eigenes Stimmrecht haben.
Die förmliche Verantwortung des Entscheides nach aussen hin liegt
deshalb beim Richter bzw. dem Gericht. Ein weiterer Unterschied liegt
im Wahlmodus: Während die Richterinnen und Richter durch direkte oder indirekte Volkswahl ernannt werden, erfolgt die Anstellung der Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber durch das Gericht.
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