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"Die Gerichtsschreiber ziehen den Karren."
(Titel-Zitat Margrit Sprecher, 'Plädoyer' 5/2003 S. 12)

Die Bezeichnung 'Gerichtsschreiber' weckt schnell falsche Vorstellungen. Aus amerikanischen Gerichtsfilmen kennen wir die ärmelschoner-bekleideten Stenotypisten, welche emsig das Protokoll führen - sind das Gerichtsschreiber? Nein.

Die Gerichtsschreiber der st.gallischen Gerichte leiten ganze Verfahren, bereiten Verhandlungen vor, verfassen Referate und Urteilsentwürfe, führen Vergleichsgespräche, nehmen an den Gerichtsverhandlungen teil, wirken an der Urteilsberatung mit, eröffnen die Entscheide und verfassen die schriftliche Urteilsbegründung. Sie erteilen Auskünfte, verkehren mit Parteien, Anwälten, Behörden, Medien usw. Sie führen die Gerichtskanzleien und bilden Personal aus.

Voraussetzungen für das anspruchsvolle Amt der Gerichtsschreiber sind nebst einem abgeschlossenen juristischen Studium (lic.iur., Dr.iur. oder Master of Law) ein breites Fachwissen, berufliche Erfahrung, soziale Kompetenzen, Kommunikationsfähigkeiten, persönliche und charakterliche Integrität sowie Lebenserfahrung. Viele Gerichtsschreiber verfügen über spezifische Zusatzausbildungen als Rechtsanwalt oder im Bereich der Mediation.
Die Gerichtsschreiber erfüllen zahlreiche richterliche Aufgaben. Sie sind mitverantwortlich für die Rechtsfindung und haben starken Einfluss auf die Rechtsprechung.

Auch in der Schweiz ist eine Tendenz zum „schreibenden Richter“ auszumachen. Solche Richter leiten das Verfahren, fällen den Entscheid und begründen diesen selbst. Ein solches Vorgehen ist effizient, ökonomisch und transparent. Es berücksichtigt auch, dass die Begründung eines Urteils ebenso wichtig ist wie der Entscheid selbst. Nicht umsonst hört man von Parteienseite regelmässig: „Ob wir das Urteil akzeptieren oder nicht, entscheiden wir nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung...“. Im Kanton St. Gallen wurde dies durch die Justizreform (in Kraft seit 1.6.2009) umgesetzt.