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Unserem Verband gehören Berufskolleginnen und -kollegen der folgenden Gerichte an:

  • SG: Kreisgerichte, Kantonsgericht, Verwaltungsgericht, Versicherungsgericht, Verwaltungsrekurskommission
  • AR: Kantonsgericht, Obergericht, Verwaltungsgericht
  • AI: Bezirksgericht, Kantonsgericht
  • GL: Kantonsgericht, Obergericht, Verwaltungsgericht


    Der Verband ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB.
    Das Alltagsgeschäft führt ein vierköpfiger Vorstand.
    Jeweils im Herbst findet die Mitgliederversammlung am Ort eines Gerichtes statt.